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Neuer Climate action plan für zürich

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Was ist der Zürcher CAP?
Der Zürcher Klima-Aktionsplan (CAP, eng. Climate Action Plan) ist ein andauerndes Projekt mit dem Ziel, gemeinsame eine Lösung für die Klimakrise zu finden und eine Vision für unsere Gesellschaft von morgen zu kreieren. Die im CAP aufgelisteten Forderungen und dazugehörigen Massnahmen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr bilden sie Ideen und Eckpfeiler, um der Vision von netto null bis 2030 in der Stadt Zürich näher zu kommen. Bei der Kombination der Massnahmen haben wir diejenigen ausgewählt, deren Wirkung und Sozialverträglichkeit hoch ist. Es gäbe einen ganzen Strauss an Massnahmen, die ebenfalls sinnvoll und umsetzbar wären, hier jedoch nicht aufgelistet sind. Die 1.5-Grad-Grenze und die Notwendigkeit von netto null bis 2030 für Zürich, aber auch für die ganze Schweiz, bleibt nicht verhandelbar. Aber wir sind immer daran interessiert, den Weg dahin zu diskutieren. Wir können es uns nicht leisten, noch länger zu warten. Einige Massnahmen können ab 2024 sofort umgesetzt werden oder sind teilweise schon in Bearbeitung.

 

Der Zürcher CAP ist an die Bevölkerung gerichtet. Wir wollen alle Teile der Gesellschaft motivieren, mit uns nach den richtigen Lösungen zu suchen. Die verschiedenen Akteur*innen aus den emittierenden Sektoren, Organisationen und Einzelpersonen sind eingeladen, Feedback zu geben und Vorschläge für neue Massnahmen zu machen.

 

Wer hat den Zürcher CAP verfasst?

Der Zürcher Klima-Aktionsplan basiert auf den Nationalen CAP. Aktivist:innen aus dem Klimastreik Zürich haben darauf auf folgende Massnahmen fokussiert.

Wie kannst du dich für den neuen Climate Action Plan engagieren?

Trete unserer Gruppe über Telegram bei, um so über die nächsten Treffen informiert  zu bleiben. 

!Hier kommt noch mehr!

21 Massnahmen Für ZÜrich

1. Klimaticket für alle

Der Kanton Zürich schafft ein Klimaticket für maximal 100 Franken pro Jahr, mit welchem sämtliche öffentliche Verkehrsmittel, inklusive CarsharingModelle wie PubliBike und Mobility, regional wie auch schweizweit genutzt werden können.

3. Privatjet-Verbot

Der Kanton Zürich erlässt ein sofortiges Landeverbot für Privatjets und ein Verbot für andere Formen der Luxus-Fliegerei (vgl. Forderung 2.24 des nationalen CAP).

2. Autofreie Quartiere

 

Der motorisierte Individualverkehr wird auf das absolute Minimum reduziert. Die Mobilität erfolgt zu Fuss, per ÖV oder Velo.

4. Vom Flugzeug auf die Schiene

Der Kanton Zürich führt einen sofortigen Ausbaustopp des Flughafens ein und beginnt mit einer kontrollierten Transition der Transportkapazitäten vom Flugzeug auf die Schiene. Dabei gilt für den Transport der Preis der jetzt günstigsten Reisevariante.

5. Baumstadt Zürich

Die Zahl der Bäume im besiedelten städtischen Gebiet wird verdoppelt. Gebäudehüllen sind - wo nicht für Solarenergie verwendet oder nicht sinnvoll - begrünt.

6. Abriss von Gebäuden stoppen

Der Kanton Zürich verschärft seine Bewilligungspflicht für Abrissprojekte und privilegiert Umbauten, Umnutzungen und bauliche Erweiterungen wie An- und Aufstockungen gegenüber Neubauten (vgl. Forderung 3.4 des nationalen CAP und Forderungen gemäss Countdown2030).

7. Demokratisierung des Zürcher Bodens

Sämtlicher Boden des Kantons Zürich wird in Gemeineigentum überführt und unter demokratischer Beteiligung der Zürcher Bevölkerung verwaltet.

8. Zürich werbefrei

Die Werbeflächen im öffentlichen Raum sind deutlich reduziert und beschränkt sich auf Anliegen im öffentlichen Interesse (z.B. Abstimmungen, Vereinsanlässe).

9. Netto-Null-2030-Pläne für Unternehmen

Alle im Kanton Zürich tätigen oder ansässigen Unternehmen müssen bis 2025 einen Plan vorlegen, wie ihre Firma und Subfirmen inländisch Netto Null 2030 erreichen sollen. Der Plan muss auf dem aktuellen Stand der Technik umsetzbar sein und nicht auf zukünftiger Technologie basieren. Zudem müssen die Unternehmungen bis 2040 eine komplett CO2-freie Lieferkette garantieren, also in Scope 1, 2 & 3.

11. Eigene Solarmodulproduktion

Die im Kanton verbauten Solarmodule werden in der Schweiz produziert und verwenden unter anderem die recycelten Materialien aus ausrangierten Modulen.

13. Sozialgerechte Senkung des kantonalen Energieverbrauchs

Der kantonale Energieverbrauch soll so weit reduziert werden, dass der Kanton das Emissionsbudget für Netto Null 2030 einhält. Das entsprechende Massnahmenpaket muss sozialgerecht unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen Einkommensund Vermögensunterschieden ausgestaltet sein und darf nicht auf individuellen Konsumverzicht setzen (vgl. Forderungen zur Energiekrise).

15. Kein Foodwaste in Zürich

Der Kanton Zürich fördert grossflächig Projekte zur Reduktion von Lebensmittelabfällen (vgl. Forderung 6.16 des nationalen CAP).

17. Gegenwartslektionen an den Schulen

Der Kanton Zürich verankert Ursachen und Bekämpfung derzeitiger, drängender gesellschaftlicher Probleme wie der Klimakrise mit “Gegenwartslektionen” prioritär im kantonalen Lehrplan. Der Unterricht soll den verschiedenen Stufen angepasst werden (vgl. Forderung 11.1 des nationalen CAP).

19. Demokratisierung gesellschaftlich relevanter Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftssektoren des Kantons Zürich, welche die Allgemeinheit betreffen, werden der demokratischen Kontrolle der Bevölkerung unterstellt.

21. Partizipative Demokratie

Der Kanton Zürich realisiert ein Stimm und Wahlrecht für alle Bürger*innen des Kantons (mit oder ohne Schweizer Pass). Zudem setzt er das Stimmund das aktive und passive Wahlrechtsalter auf 14 Jahre herunter.

10. Auf jedes Dach eine Anlage

Auf der Hälfte der sinnvoll nutzbaren Dach- und Fassadenflächen wird Solarenergie produziert (vgl. Forderung 5.2 des nationalen CAP).

12. 90% des Windkraftpotenzials nutzen

Der Kanton Zürich baut 90% der potenziellen Windkraftwerke bis 2030. Bis 2025 sollen alle Baubewilligungen für diese zur Verfügung stehen.

14. Demokratisches, regionales und regeneratives Ernährungssystem

Mindestens 30% der kantonalen Ernährungsversorgung stammt bis 2030 aus dem Zürcher Umland. Foodkooperativen, die demokratisch organisiert sind, eine direkte Verbindung von regionalen Produzent*innen zu Konsument*innen schaffen und das Land regenerativ bewirtschaften, bilden die Grundlage des kantonalen Ernährungssystems. Zusätzlich fördert der Kanton den Direktverkauf regionaler und nachhaltig produzierter Lebensmittel und reduziert die Marktmacht von Detailhandelsgeschäften.

16. Klima-Ausbildungsprogramm am Arbeitsplatz

Alle Mitglieder eines Unternehmens sollen an praxisbezogenen und mit dem Arbeitsfeld verbundenen Umweltschulungen teilnehmen (vgl. Forderung 11.8 des nationalen CAP). Diese werden von externen berufsfeldbezogenen Berater*innen und Expert*innen durchgeführt und vom Kanton finanziert.

18. Öffentliches Programm für klimagerechte Arbeitsplätze

Der Kanton Zürich schafft ein öffentliches Programm für garantierte klimagerechte Arbeitsplätze für alle Einwohner*innen des Kantons, das einen wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel hin zu einer klimagerechten Wirtschaft fördert (vgl. Forderung 9.1 des nationalen CAP).

20. 200 Millionen für internationale Klimareparationen

Der Kanton Zürich trägt jährlich 200 Millionen Franken zur Klimafinanzierung bei (vgl. Forderung 10.1 des nationalen CAP). Die verfügbaren Mittel werden an Institutionen, Fonds oder Programme zur Finanzierung von Massnahmen in Zielländern überwiesen. Die Gelder werden durch Steuern, Sanktionen, Abgaben und freiwillige Beiträge aufgebracht.

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